Vertragsformen
Nachweis-/Vermittlungs- oder Exklusivmakler?
Wir bieten nachfolgende Vertragsformen auf Basis der reinen Maklertätigkeit an:
(1) Nachweismakler – Provision ab 1,19 % bis 1,99 % inkl. MwSt.
Ein Nachweismakler liefert dem Verkäufer auf Basis der geltenden DSGVO die Adressen der Kaufinteressenten und stellt den Kontakt zwischen beiden Parteien her. Er vermittelt nicht zwischen zwei Seiten, der Verkäufer versucht eigenständig seine Immobilie zu verkaufen und führt mit dem von uns nachgewiesenen Käufer die Besichtigungen und Verhandlungen durch.
Vorteil gegenüber privaten Verkauf:
Der Makler produziert professionelle Immobilienwerbung und bietet dem Verkäufer aufgrund Suchanfragen oder Überhang an Kaufinteressenten aus anderen Immobiliengeschäften dem Verkäufer diese Kaufinteressenten an. Der Verkäufer verfügt sofort über nachgewiesene überprüfte Kaufinteressenten.
Der Verkäufer muss selbst nicht Onlineanzeigen entwickeln und kostenintensiv schalten und Kaufinteressenten filtern.
Hinzu kommt durch die Nachweismaklertätigkeit eine Art „Chiffreschutz“, es fällt kein Besichtigungstourismus oder Telefonanrufe zu ungewünschten Zeiten beim Verkäufer an!
Nur bei Erfolg - abhängig des Umfangs des jeweiligen Objektes - fällt eine Provision ab 1,19 % bis 1,99 % inkl. MwSt. an!
(2) Vermittlungsmakler – Provision ab 2,49 % inkl. MwSt.
Ein Vermittlungsmakler hat das Ziel, den gesamten Verkaufsprozess aktiv zu begleiten, also nicht nur einen Interessenten „nachzuweisen“, sondern auch den Abschluss des Kaufvertrags aktiv herbeizuführen. Hier sind die wichtigsten Vorteile für den Verkäufer:
1. Höhere Abschlusswahrscheinlichkeit: Der Vermittlungsmakler bringt Käufer und Verkäufer nicht nur zusammen, sondern verhandelt aktiv mit – das erhöht die Chance auf einen erfolgreichen Verkauf deutlich.
2. Professionelle Betreuung: Er organisiert Besichtigungen, begleitet Preisverhandlungen und unterstützt bei der Vorbereitung von Kaufverträgen. Das entlastet den Verkäufer enorm.
3. Verpflichtung zur Tätigkeit: Ein Vermittlungsmakler ist in der Regel stärker verpflichtet, aktiv tätig zu werden – beim Nachweismakler reicht es oft, einen Kontakt herzustellen.
4. Besserer Verkaufspreis: Durch Marktkenntnis, strategisches Marketing und Erfahrung in der Preisverhandlung kann ein Vermittlungsmakler häufig einen höheren Preis für die Immobilie erzielen.
5. Transparenz und Kontrolle: Der Verkäufer hat während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner und kann die Vermarktungsstrategie aktiv mitgestalten.
Die beiden Maklerarten unterscheiden sich vor allem in ihrer Aufgabenstellung und rechtlichen Rolle beim Immobilienverkauf:
Wir verhandeln in vorheriger Absprache mit den Kaufinteressenten und führen Besichtigungen bis zum Abschluß des notariellen Kaufvertrag durch. Nur bei Erfolg fällt eine *Provision ab 2,49 % inkl. MwSt. an!
(3) Qualifizierter Makler-Alleinvertrag – Provision ab 2,99 %inkl. MwSt.
Bei einem qualifizierten Makler-Alleinvertrag stellt der Makler seine volle Leistung exklusiv zur Verfügung und investiert viel Zeit und Kapital in die Immobilien- und Kundenwerbung, da sein Risiko gegenüber den anderen Vertragsformen einen erfolgreichen Vertragsabschluss herbeizuführen, überschaubar ist. Grund ist, dass der Verkäufer seine privaten Verkaufsaktivitäten während der Zusammenarbeit mit dem Makler einstellt und dadurch der Makler eine gewissen Sicherheit für seinen Arbeitsaufwand und Kosten hat. Er führt Bonitätsprüfungen der Kaufinteressenten durch und beschafft die vorläufige Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank des Käufers, stellt die Unterlagen für den Notar zusammen, begleitet Verkäufer und Käufer zum Notar und stellt das Hausübergabeprotokoll aus. Nur bei Erfolg fällt eine *Provision ab 2,99 % inkl. MwSt. an!
(*Provision vom Verkaufspreis nach erfolgreich abgeschlossenem notariellem Kaufvertrag, weitere Details erhalten Sie in der Beratung. Alle Preise inklusive der gesetzlichen 19 % MwSt.)
Wer nach dem Gesetz ab 23.12.2020 die Provision zahlt oder wie diese aufgeteilt werden kann finden Sie hier...
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